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   FG Hamburg, 12.04.2002 - IV 286/99   

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FG Hamburg, 12.04.2002 - IV 286/99 (https://dejure.org/2002,19556)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12.04.2002 - IV 286/99 (https://dejure.org/2002,19556)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12. April 2002 - IV 286/99 (https://dejure.org/2002,19556)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO ( EWG ) Nr. 3665/87 Art. 11 Abs. 3
    Rückforderung vorfinanzierter Ausfuhrerstattung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückforderung vorfinanzierter Ausfuhrerstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 15.03.2001 - VII B 256/00

    Vorfinanzierung - Verzollungsbescheinigung - Verzollungsnachweis - Einfuhr von

    Auszug aus FG Hamburg, 12.04.2002 - IV 286/99
    Selbst solange § 10 MOG als Rückforderungstatbestand im Bereich der Ausfuhrerstattung im Grundsatz Anwendung fand, nämlich bis zum 01.04.1995, war für die Rückforderung einer Vorfinanzierung nicht dieser Tatbestand Rechtsgrundlage, sondern unmittelbar Art. 33 Abs. 1 der Verordnung ( EWG ) Nr. 3665/87der Kommission vom 22.11.1987 i.d.F. der Verordnung ( EWG ) Nr. 1615/90 vom 15.06.1990 (Abl. Nr. L 152/33) i.V.m. Art. 29 der Verordnung ( EWG ) Nr. 2220/85 der Kommission vom 22.07.1985 -Abl. Nr. L 205/5 (BFH Beschluss vom 15.03.2001 VII B 256/00, ZfZ 2001, 273).

    Indes können im Streitfall Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes und des Wegfalls der Bereicherung schon deshalb nicht greifen, weil durch die Gewährung der Vorfinanzierung kein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist, sondern im Gegenteil die Gewährung ausdrücklich unter dem Vorbehalt erfolgt, dass der Anspruch auf die festgesetzte Ausfuhrerstattung tatsächlich entsteht und vom Ausführer form- und fristgerecht nachgewiesen wird (BFH-Urteil vom 15.03.2001 VII B 256/00, NV 2001, 1051).

  • EuGH, 14.12.2000 - C-110/99

    Emsland-Stärke

    Auszug aus FG Hamburg, 12.04.2002 - IV 286/99
    Hinsichtlich dieser Voraussetzung ergeben sich im Streitfall keine Bedenken aus dem Urteil des EuGH vom 14.12.2000 (C-110/99, ZfZ 2001, 92; vgl. hierzu Urteil des Senats vom 17.05.2001 IV 76/99, ZfZ 2002, 25), wonach die Voraussetzung des Marktzugangs im Rahmen des Art. 5 der Verordnung ggf. nur vor der Zahlung geltend gemacht werden kann; denn hier handelt es sich noch um die Rückforderung einer nur vorfinanzierten, gerade unter Vorbehalt geleisteten Erstattung.
  • EuGH, 16.07.1998 - C-298/96

    Oelmühle und Schmidt Söhne

    Auszug aus FG Hamburg, 12.04.2002 - IV 286/99
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch im Gemeinschaftsrecht die Berücksichtigung nationaler Regelungen des Vertrauensschutzes und des Wegfalls der Bereicherung grundsätzlich möglich (vgl. Urteile des EuGH vom 16.07.1998 Rs C-298/96, EuGHE 1996 I 4781; Urteil vom 12.05.1998 Rs C- 366/95 EuGHE 1995 I 2661).
  • BFH, 04.04.2000 - VII R 67/98

    Ausfuhrerstattung - Gültigkeit der Rechtsakte - Vorabentscheidung des

    Auszug aus FG Hamburg, 12.04.2002 - IV 286/99
    Dagegen ist die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten eines Geschäftspartners und selbst dessen betrügerisches Verhalten zwar dem Einfluss des Wirtschaftsteilnehmers entzogen, stellt aber ein nicht unvorhersehbares Geschäftsrisiko dar; hier ist es Sache des Exporteurs, durch vertragliche Abmachungen geeignete Vorkehrungen zu treffen (EuGH-Urteile vom 27.10.1987 Rs 109/86, ZfZ 1988, 273; vom 08.03.1988 Rs 296/86, EuGHE 1507; vom 09.08.1994 Rs C-347/93 EuGHE I 1994, 3933; BFH-Beschluss vom 04.04.2000 VII R 67/98, ZfZ 2000, 269).
  • BFH, 23.08.2000 - VII B 145/00

    Rückforderung differenzierter Ausfuhrerstattung bei verspäteter Vorlage des

    Auszug aus FG Hamburg, 12.04.2002 - IV 286/99
    Weder Art. 33 Abs. 1 noch Art. 11 Abs. 3 nehmen auf die Vertrauensschutztatbestände des VwVfG und die Vorschriften des Wegfalls der Bereicherung Bezug (zu Art. 11 Abs. 3 der Verordnung und Vertrauensschutz gem. VwVfG : BFH-Beschluss vom 23.08.2000 VII B 145, 146/00, ZfZ 2001, 19).
  • EuGH, 12.05.1998 - C-366/95

    Steff-Houlberg Export u.a.

    Auszug aus FG Hamburg, 12.04.2002 - IV 286/99
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch im Gemeinschaftsrecht die Berücksichtigung nationaler Regelungen des Vertrauensschutzes und des Wegfalls der Bereicherung grundsätzlich möglich (vgl. Urteile des EuGH vom 16.07.1998 Rs C-298/96, EuGHE 1996 I 4781; Urteil vom 12.05.1998 Rs C- 366/95 EuGHE 1995 I 2661).
  • EuGH, 21.01.1999 - C-54/95

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus FG Hamburg, 12.04.2002 - IV 286/99
    Nach der Zielsetzung des Systems der Ausfuhrerstattung ist das Erfordernis des tatsächlichen Marktzuganges des bezuschussten Erzeugnisses in unverändertem Zustand bei einheitlicher Ausfuhrerstattung nicht weniger geboten als bei differenzierter Ausfuhrerstattung (EuGH, Urt. v. 21.01.1999 C-54/95, Rdnr. 45).
  • EuGH, 18.03.1993 - C-50/92

    Molkerei-Zentrale Süd / BALM

    Auszug aus FG Hamburg, 12.04.2002 - IV 286/99
    Gleiches gilt, wenn der Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen einer Regelung über die Verwaltung der Agrarmärkte durch das Verhalten einer Verwaltungsbehörde, deren Dienste er zwangsläufig in Anspruch nehmen muss, daran gehindert wird, seinen Verpflichtungen aus der Gemeinschaftsregelung nachzukommen (EuGH-Urteil vom 18.03.1993 Rs C-50/92, EuGHE I 1035 zur verzögerten Überprüfung der der Ausfuhrerstattung zugrunde liegenden Vorgänge).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-263/97

    First City Trading u.a.

    Auszug aus FG Hamburg, 12.04.2002 - IV 286/99
    Danach wird ein staatlich verordnetes Einfuhr- oder Ausfuhrverbot als Ausdruck höherer Gewalt anerkannt (EuGH-Urteil vom 29.09.1998 Rs C-263/97 ZfZ 1999, 56).
  • BFH, 01.02.2001 - VII B 139/00

    Hauptzollamt - Ausfuhrerstattung - Kontrollexemplar - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus FG Hamburg, 12.04.2002 - IV 286/99
    Höhere Gewalt ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, der der Senat folgt, ein ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, auf das der betroffene Wirtschaftsteilnehmer keinen Einfluss hatte und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können (BFH-Beschluss vom 01.02.2001 VII B 139/00, ZfZ 2001, 242).
  • EuGH, 31.03.1993 - C-27/92

    Möllmann-Fleisch / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • EuGH, 11.07.1984 - 89/83

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Dimex

  • EuGH, 09.08.1994 - C-347/93

    Belgischer Staat / Boterlux

  • FG Hamburg, 17.05.2001 - IV 76/99

    Zulässigkeit der Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattungen

  • EuGH, 27.10.1987 - 109/86

    Theodorakis / Griechenland

  • EuGH, 08.03.1988 - 296/86

    McNicholl / Minister for Agriculture

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